Vorsicht im Stockwerkeigentum: Ein formloser Einwand an der Versammlung bringt dir rein gar nichts! Stell dir vor, die Gemeinschaft beschliesst einen massiven Kapitaleinschuss für eine Sanierung – sagen wir 1’000 Franken pro Wertquote. Du merkst im Nachgang: Huch, da wurde mit dem falschen Quorum abgestimmt oder die Kosten falsch verteilt!
Jetzt denkst du vielleicht: ‚Das ist illegal, das zahle ich nicht!‘ Ein fataler Irrtum. Im Schweizer Stockwerkeigentum gilt: Selbst ein fehlerhafter oder widerrechtlicher Beschluss ist erst einmal gültig! Wenn niemand innerhalb von 30 Tagen nach der Kenntnisnahme des Beschlusses eine offizielle Anfechtungsklage beim Gericht einreicht, wird der Beschluss geheilt.
Nach Ablauf dieser Frist ist er absolut rechtsgültig und bindend für JEDEN Eigentümer – selbst für die, die mit NEIN gestimmt haben oder die Wohnung erst später überhaupt kaufen!
Aber genau das bringt uns auch enorme Zuversicht: Diese strikte Regel sorgt nämlich für absolute Rechtssicherheit in der Gemeinschaft. Sie verhindert endloses Vor-und-Zurück und sorgt dafür, dass nötige Sanierungen endlich angepackt werden können, damit das Haus im Schuss bleibt.