Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Autor
    Beiträge
  • Daniel KienastDaniel Kienast
    Verwalter
    Beitragsanzahl: 213

    Stell dir vor, dein Neubau im Stockwerkeigentum hat massive Fassadenschäden. Der Ersteller rührt keinen Finger. Jetzt denkst du: „Dann lassen wir es eben von jemand anderem reparieren und schicken ihm die Rechnung!“ – Willkommen in der Welt der Ersatzvornahme. Aber Vorsicht: Das ist ein hochgefährliches Pflaster!

    Das grösste Problem: Die Stockwerkeigentümergemeinschaft muss die Kosten vorstrecken. Bei systematischen Mängeln an mehreren Häusern geht das blitzschnell in die Millionen! Habt ihr, hat eure Gemeinschaft dieses Geld flüssig? Und seid ihr bereit, es über Jahre hinweg bis vor Bundesgericht durchzuziehen?

    Das bittere Erwachen kommt oft erst am Ende. Selbst wenn ihr recht bekommt: Was, wenn der Ersteller eine reine „Mantel-Firma“ ist? Diese Firmen werden oft einfach liquidiert, bevor ihr auch nur einen Franken eurer Forderung eintreiben könnt. Dann bleibt die Gemeinschaft nicht nur auf den Millionen für die Reparatur sitzen, sondern zahlt oben drauf noch horrende Anwalts- und Prozesskosten.

    Diesen Weg solltet ihr also nur gehen, wenn zwei Dinge glasklar sind:
    – Auf der Gegenseite steht ein renommierter, zahlungskräftiger Generalunternehmer.
    – Alle Mängelrügen und Fristen wurden von Anfang an lückenlos und rechtssicher dokumentiert.

    Und zum Schluss die entscheidende Frage: Wer klagt eigentlich?
    Sind es die einzelnen Eigentümer als Streitgenossenschaft oder die Gemeinschaft, weil ihr die Mängelrechte korrekt abgetreten wurden?
    Wer hier den falschen Absender wählt, hat schon verloren, bevor der Prozess beginnt.

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.