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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Können einzelne Gebäude in einer grossen Wohnsiedlung eigentlich einfach ihr eigenes Ding drehen? Ein klassisches Szenario: Eine Anlage mit mehreren Häusern teilt sich eine grosse Solaranlage auf den Dächern. Haus Nummer 5 hat nun die Nase voll vom gemeinsamen Abrechnungs-Dschungel und sagt: ‚Wir scheren aus, bauen die Panels ab und machen unsere eigene Haus-Anlage!‘
    Die rechtliche Antwort in der Schweiz lautet fast immer: Vergiss es!
    Das Dach ist ein zwingend gemeinschaftlicher Teil. Wenn ein einzelnes Haus aus purem Eigeninteresse das System ändern will, gilt das juristisch als Massnahme im Partikularinteresse – also als eine luxuriöse Änderung.
    Und dafür braucht es was? Genau: Die Einstimmigkeit ALLER Eigentümer der gesamten Siedlung! Niemand kann einfach so aus einer Solidargemeinschaft flüchten.

    Und wisst ihr was? Das ist das Schöne am Stockwerkeigentum: Es ist ein echtes Teamsport-Erlebnis! Wenn wir zusammenhalten, teilen wir uns die grossen Risiken auf mehreren Schultern, senken die Kosten für alle und schaffen ein starkes, lebendiges Quartier, in dem es einfach herrlich ist zu wohnen.

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