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  • Daniel KienastDaniel Kienast
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    Kommt aber leider immer wieder vor

    Im Alltag werden wir oft mit herausfordernden Situationen konfrontiert, welche sich eigentlich gar nicht erst ergeben müssten – wenn alle offen, transparent wären und genügend Zeit in die korrekte Recherche und Abklärung investiert würde. Beispiel gefällig?

    Wenn du dich für eine Wohnung interessierst, hast du verschiedene Ansprüche. Bist du beispielweise Besitzer eines Hundes, so wärst du womöglich an einer Erdgeschoss-Wohnung interessiert, bei welcher dein Hund auch etwas frische Luft schnuppern kann. Und damit dieser nicht die ganze Nachbarschaft aufsucht, wäre ein Zaun sehr nützlich. Das ist grundsätzlich denkbar, auch im Stockwerkeigentum. Allerdings müssen die entsprechenden rechtlichen Begebenheiten vorliegen:
    – Zuerst muss man über ein ausschliessliches Benutzungsrecht am Teil des Gartens, der Wiese vor der eigenen Wohnung verfügen
    – Und zweites muss im Reglement aufgeführt sein, dass auf diesem Teil auch ein Zaun erstellt werden darf
    Gerade zweiteres ist nämlich oft nicht der Fall. Und dennoch wurde im Verlauf meiner langjährigen Tätigkeit im Stockwerkeigentum genau das schon mehrfach versprochen respektive zugesichert: Von Verkäufern der Einheiten, von Maklern. Im Zweifel für den Angeklagten und so hoffe ich, dass diese Falsch-Aussagen unwissentlich vorgenommen wurden – und nicht, um die Wohnung überhaupt an den Mann/die Frau zu bringen oder einen noch besserer Preis rauszuholen.

    Und was passiert dann? Der neue Eigentümer erstellt – oft für viel Geld und im guten Glauben – den Zaun. Denn er/sie hat ja gefragt und es wurde zugesichert, dass man dies machen kann. Und nur einen Tag später ruft der Bewirtschafter an, weil wir von anderen Eigentümern kontaktiert wurde, und muss mit Verweis auf die Reglementsvorgaben den Rückbau vom Zaun einfordern.

    Voila, schon steckt man mitten in einer herausfordernden Situation, welche es gar nicht erst hätte geben dürfen. Denn hätte der neue Eigentümer gewusst, dass kein Zaun erlaubt ist, hätte dieser die Wohnung nicht gekauft. Leidtragende daraus sind somit die neuen gutgläubigen Käufer der Wohnung sowie die gesamte Stockwerkeigentümergemeinschaft. Und auch etwas wir als Bewirtschafter, welche mittendrin stecken und irgendwie eine Lösung erwirken dürfen.

    Also, lieber einmal mehr nachfragen und sich absichern 😊.

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