Schon mal in ein Fettnäpfchen gerasselt?
Ich im Stockwerkeigentum mehrfach; und zwar absichtlich dort reingeschubst!
Darum eines meiner wichtigen Learnings aus dem Stockwerkeigentum
Eigentlich banal und logisch, und doch war mir das länger nicht bewusst.
Ausgangslage: Immer wieder meldet sich ein Eigentümer bei der Verwaltung und wünscht, dass gestützt auf einen Entscheid der Gemeinschaft die Verwaltung doch nun folgendes umsetzen oder regeln soll.
Aus Erfahrung haben wir gelernt, diesen erwähnten Beschluss müssen wir kennen.
Gerade bei neuen Gemeinschaften, welche wir noch nicht so gut kennen, bei welchen wir die letzten Jahre nicht dabei waren, gilt höchste Vorsicht 😊. Und da unbedingt nachfragen, wann und wo der erwähnte Be-schluss nachgelesen werden kann. Einfache Frage, kurze Antwort.
Nicht immer!
Je länger die Antwort des Eigentümers auf diese Frage ist, desto grösser ist die Chance, dass es keinen Be-schluss gibt.
Je mehr sich ein Eigentümer um Kopf und Kragen schwatzt oder auch schreibt, je eher ist es doch einfach so, dass dieser eine «etwas will» und gar nicht die Gemeinschaft.
Dass er oder sie eigentlich gerne etwas hätte, womit er oder sie auch schon an Versammlungen mehrfach abgeblitzt ist; von der Gemeinschaft schlicht nicht unterstützt wird. Und mit dem Weg durchs «Hintertürli» wird nun versucht, dies doch zu erreichen.
Wenn du also als Bewirtschafter dieses Fettnäpfchen auslassen willst: bei solchen Anfragen immer zuerst überprüfen, dass das gewünschte Vorgehen so von der Gemeinschaft beschlossen wurde – oder zumindest auch von der Mehrheit getragen wird.
So oft erlebt, und entsprechend im hektischen Alltag, in welchem wir ja Pendenzen wenn immer möglich sofort erledigen wollen, umso wichtiger. Einmal mehr Nachfragen, die Zusatzschlaufe gehen, ist da ganz im Sinne der Gemeinschaft, welche ihr unterstützt.
Denn Stockwerkeigentum kann zuweilen auch ganz schön fies sein, für uns als Bewirtschafter 😊. Aber hey, solange wir clever sind und den Kopf eingeschaltet haben, kriegen wir das absolut hin.