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  • Daniel KienastDaniel Kienast
    Verwalter
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    Wenn du einen Neubau kaufst, wunderst du dich vielleicht, warum der Verwalter schon da ist, noch bevor du überhaupt die Kisten ausgepackt hast. Der Grund ist einfach: Die Bauherrschaft setzt die Erstverwaltung meistens schon vor der Schlüsselübergabe ein.

    Und dieser erste Verwalter hat direkt einen Riesen-Job! Er muss die Initialversammlung organisieren und Verträge aufgleisen, die ab Tag eins stehen müssen: Bankkonten eröffnen, Versicherungen prüfen, Serviceverträge für Lift und Heizung einholen, den Hauswart organisieren und das allererste Budget erstellen. Kurz gesagt: Er sorgt dafür, dass die Liegenschaft überhaupt funktioniert.

    Aber jetzt kommt der Haken, den du als Käufer unbedingt kennen musst: Wer hat diesen Verwalter ausgesucht? Genau – die Bauherrschaft oder der Investor. Manchmal ist es sogar deren interne Hausverwaltung. Das hat zwar den Vorteil, dass der Verwalter alle Pläne kennt. Aber Hand aufs Herz: Wenn der Bauherr beim Bau geschlampt hat – vertritt dieser Verwalter dann wirklich deine Interessen? Kann er gegenüber seinem eigenen Auftraggeber knallhart Baumängel einfordern? Das ist extrem heikel!

    Die ersten Jahre sind entscheidend für den Werterhalt deines Eigentums. Wenn du merkst, dass dein Erstverwalter zu nah am Bauherrn steht und Mängel verschleppt: Warte nicht zu lange! Die Garantiefristen laufen unbarmherzig ab.
    Und das Beste, was viele nicht wissen: Gemäss Artikel 712r des ZGB kannst du als Gemeinschaft den Verwalter jederzeit abberufen – völlig egal, welche feste Laufzeit im Vertrag steht!

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