Wenn es in einer riesigen Stockwerkeigentümergemeinschaft mit zum Beispiel neun Gebäuden nur noch kracht, kommt garantiert ein Eigentümer auf die Idee: ‚Wisst ihr was? Das ist mir alles zu gross und zu anstrengend. Lasst uns diese Riesengemeinschaft einfach auflösen und in neun separate, kleine Gemeinschaften aufteilen!
Klingt verlockend, ist aber juristisch eine absolute Herkulesaufgabe! Eine solche ‚Scheidung‘ im Stockwerkeigentum bedeutet: Du brauchst eine öffentlich beurkundete Vereinbarung, die von ausnahmslos JEDEM einzelnen Eigentümer unterschrieben werden muss. Die Wertquoten müssen komplett neu berechnet werden. Und jetzt kommt der Endgegner: Weil jede Wohnung meistens eine Hypothek hat, muss auch jede einzelne Bank, also sämtliche Grundpfandgläubiger, dieser Änderung zustimmen!
Aber die Wahrheit ist: Eine Aufteilung ist meistens gar nicht nötig! Mit einem professionellen Reglement und klar definierten Untergemeinschaften pro Haus lässt sich der Alltag auch in Grossanlagen perfekt und friedlich organisieren. Man muss nicht gleich das ganze Fundament abreissen, um die Zimmerordnung neu zu regeln!
Wenn dir das Wort Untergemeinschaft nicht geläufig ist, ein Video dazu findest du auf YouTube, der Kanal heisst stockwerkexperte.