Wusstest du, dass eine Miteigentümergemeinschaft rechtlich gesehen gar nicht existiert?”
Pass auf: Eine Stockwerkeigentümergemeinschaft kann klagen und verklagt werden. Man kann eine Stockwerkeigentümergemeinschaft also einklagen, wenn beispielsweise eine Zahlung nicht erfolgt oder eine notwendige Sanierung von der Mehrheit nicht unterstützt wird. Ganz einfach.
Aber beim Miteigentum ist das anders! Die Gemeinschaft ist nicht parteifähig. Das heisst: Sie kann niemanden vor Gericht ziehen, kann selber auch nicht vor Gericht gezogen werden.
Stell dir vor, ein Handwerker kriegt sein Geld nicht, obwohl der Auftrag komplett erledigt wurde. Er kann nicht einfach die Miteigentümer-Gemeinschaft verklagen. Er muss jeden einzelnen Eigentümer separat betreiben.
Bei 50 Eigentümern sind das 50 Klagen! Ein gigantischer Aufwand, der extrem teuer und kompliziert wird.
Darum prüfe, wer sich binde – oder überprüfe, ob überhaupt ein Beschluss für etwas vorliegt.
Kanntest du diesen Unterschied? Nach meiner Erfahrung ist das nämlich kaum bekannt.