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Das unsichtbare Gesetz: Warum dieses Dokument, ja schon fast dein Stockwerkeigentums-Schicksal bestimmt!
Stell dir vor, du erhältst den Zuschlag für eine wunderschöne Eigentumswohnung, oder konntest diese bei einer Zwangsversteigerung erwerben. Du ziehst ein, freust dich – und plötzlich steht der Verwalter vor der Tür und verbietet dir deine lang ersehnte Hundezucht, die Nutzung deines fantastischen brandneuen Grills oder verbietet dir entgegen den Aussagen deines Verkäufers die exklusive Nutzung der Gartenfläche. Du sagst: „Halt, davon wusste ich nichts, ich habe diesem Reglement nie zugestimmt!“
Tja, Pech gehabt! Das Reglement im Stockwerkeigentum hat eine fast schon unheimliche Macht: die sogenannte verstärkte Rechtswirkung. Das bedeutet: Es gilt für dich. Punkt. Völlig egal, ob du bei der Erstellung dabei warst, ob du damals aktiv dagegen gestimmt hast, ob du die Wohnung geerbt oder eben frisch gekauft hast. Wer unterschreibt (oder ersteigert), kauft das Reglement automatisch mit!
Aber Achtung: Die Macht ist nicht absolut!
Jetzt kommt das Insider-Wissen, das kaum jemand kennt: Diese automatische Pflicht gilt nur für Dinge, die direkt mit der Verwaltung oder der Benutzung des Hauses zu tun haben. Versucht das Reglement zum Beispiel, dich heimlich solidarisch für die alten Schulden des Vorbesitzers haftbar zu machen? Oder steht da ein Vorkaufsrecht drin, dem du nie zugestimmt hast? Hier zieht das Schweizer Recht die Notbremse. Solche Klauseln binden dich nicht automatisch, wenn du sie nicht selbst im Kaufvertrag akzeptiert hast.Das Reglement ist das Grundgesetz deiner Siedlung, deiner Gemeinschaft. Wer vor dem Kauf nicht jede einzelne Zeile studiert, unterschreibt einen juristischen Blankoscheck.
Darum meine grosse Empfehlung: lest das Reglement, bevor ihr eine Wohnung kauft. Und solltet ihr merken, dass das Reglement total veraltet und eigentlich überholt ist, bringt das an der nächsten Versammlung mit ein. Denn auch ein Reglement muss in regelmässigen Abständen überarbeitet werden, damit das Leben im Stockwerkeigentum freudig bleibt. -
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