-
AutorBeiträge
-
Da ich auch in dieser Versammlungssaison wieder bemerken durfte, dass oft gar nicht so klar ist, welche Gebäudeteile es im Stockwerkeigentum gibt und welchen Einfluss das hat, gerne eine einfache Erklärung dazu
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass wenn man eine Eigentumswohnung kauft, alles darin einem gehört, oder? Und genau das ist leider falsch.
Im Stockwerkeigentum ist die Aufteilung der Gebäudeteile ein absolutes Minenfeld für hitzige Diskussionen. Klären wir die drei wichtigsten Begriffe:Das Sonderrecht: Die eigenen vier Wände
Das Sonderrecht ist das, was wirklich dir gehört. Hier bist du frei in der Gestaltung. Dazu zählen Raumbeläge, die Küche, sanitäre Anlagen und nicht-tragende Innenwände. Aber Achtung: Das Recht ist nicht absolut. Du darfst die Nachbarn nicht stören und die Bausubstanz nicht beschädigen.Gemeinschaftliche Teile: Finger weg von einem Alleingang
Jetzt wird es spannend: Alles, was die Stabilität oder die äussere Gestalt des Hauses bestimmt, gehört zwingend der Gemeinschaft. Das Fundament, das Dach, das tragende Mauerwerk – und die Fassade! Und hier fängt der Streit oft an: Die Fenster! Sind sie Sonderrecht oder gemeinschaftlich? Wer zahlt den Rahmen, wer den Anschluss zur Fassade? Das Gesetz lässt Raum für Interpretationen, weshalb das Reglement hier glasklar sein muss – es leider in den meisten Fällen allerdings nicht ist.Das ausschliessliche Benutzungsrecht: Die Grauzone
Und was ist mit dem Gartensitzplatz, der Dachterrasse oder dem Parkplatz? Das sind Sondernutzungsrechte. Das bedeutet: Es ist und bleibt gemeinschaftlicher Boden – aber du hast das alleinige Recht, ihn zu nutzen. Du darfst dort sitzen, aber du darfst nicht einfach ohne Erlaubnis der Gemeinschaft ein Gartenhaus darauf betonieren, Flächen oder Bepflanzung verändern. Auch wer für den Unterhalt, wie das Unkrautjäten oder die Plattenreinigung, zahlt, muss im Reglement haargenau geregelt sein.Mein Tipp:
Glaub nicht blind, dass hinter deiner Wohnungstür alles dir gehört. Wer die Grenzen zwischen Sonderrecht, Gemeinschaft und ausschliessliche Benutzungsrechte nicht kennt, manövriert sich schnurstracks in den nächsten Nachbarschaftsstreit.
Vermutlich kennen das viele, welche im Stockwerkeigentum zu Hause sind nur zu gut. Und da es schnell um hohe Kosten geht, ist es umso wichtiger dass die Kostenverteilung so fair wie möglich ist – eine neutrale Beurteilung und Einschätzung hilft da sehr oft. Ruf mich an, wenn du dazu fragen hast oder ihr Unterstützung wünscht. Dein Anliegen kannst du auch bequem per Sprachnachricht senden auf 052 212 25 60. -
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.