Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Autor
    Beiträge
  • Daniel KienastDaniel Kienast
    Verwalter
    Beitragsanzahl: 213

    Das heutige Gesetz zielt auf die klassische Stockwerkeigentümergemeinschaft ab; also ein Mehrfamilienhaus. Eine Aufteilung auf verschiedene Mehrfamilienhäuser auf einer Parzelle gibt es nicht. Somit gilt gleiches Recht, gleiche Pflicht für alle, egal, ob mehrere Gebäude bestehen oder auch verschiedene Nutzungsformen vorliegen (namentlich Wohnung/Gewerbe)

    Im Alltag kommt bei grösseren Überbauungen heutzutage die Frage auf, dass gewisse Angelegenheiten nur durch diejenigen Eigentümer entschieden werden sollen, welche davon auch betroffen sind. Diese dafür dann allerdings auch für alle Kosten aufkommen müssen.

    Damit sowas möglich ist, ist es ratsam das durch eine Reglementsanpassung/-erweiterung zu definieren. Insbesondere wie weit die Aufteilung gehen soll, welche Kompetenzen übertragen werden, welche allg. Gebäudeteile davon betroffen sind und wer wieviel für was zahlen muss. Nicht vergessen: was geschieht mit dem gemeinsamen Erneuerungsfonds.

    Denkbar ist sogar, dass separate Versammlungen der einzelnen Untergemeinschaften einberufen werden können. Auch könnten separate Verwaltungen eingesetzt werden. Wichtig: Beschlüsse der Untergemeinschaften sind nach wie vor Beschlüsse der Stockwerkeigentümergemeinschaft und können somit auch von allen angefochten werden. Heisst, das Protokoll einer Untergemeinschaft muss dennoch allen Eigentümern zugestellt werden.

    In der Praxis wird empfohlen, von nicht im Reglement geregelten Untergemeinschaften abzusehen. Wenn man dafür keinen Beschluss erreicht, wird es im Alltag insbesondere bei der Kostenaufteilung nicht einfacher werden.

    Wie auch immer eine grosse Überbauung geregelt wird, folgende Gedanken erscheinen mir wichtig zu sein:

    Die Aufteilung trennt wie es der Name sagt auf – führt also Gemeinschaften auseinander. Doch genau das ist m.E. das Prinzip der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Der Gemeinschaftsgedanke und somit die Kostenteilung auf viele kann wie eine Absicherung wirken. Viele angreifbare Tiere fühlen sich in der Gruppe ja auch wohler 😊.

    Und ob es jemals möglich sein wird, alle Gebäudeteile abschliessend zu definieren, welche in eine Untergemeinschaft überführt werden sollen, bezweifle ich. Wir machen also ein neues Türchen auf für neue Diskussionen und Rechtsauslegungen

    Ich habe einige Reglementsanpassungen in dieser Sache vornehmen dürfen; bei Fragen oder für Unterstützung also einfach fragen.

    Das die für mich wichtigsten Erkenntnisse aus dem ersten Fachreferat des Luzerner Tag des Stockwerkeigentums.

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.