Ein Beispiel, warum uns gewisse Reglemente im Stockwerkeigentum das Leben schon einfach sinnlos erschweren.
Kosten werden, wenn nichts anderes steht, nach Wertquoten verteilt. Da gibt es die bekannten Ausnahmen – und dann noch exotische Varianten.
Ein Auszug aus einem bestehenden Reglement zur Verteilung der Hauswartkosten (und natürlich nur dieser):
Die Hauswartkosten werden im Verhältnis der Stockwerkeinheiten verteilt, wobei Stockwerkeinheiten wie Lagerräume und ähnliches je nach Nutzung weniger gewichtet und der Miteigentümergemeinschaft Tiefgarage ein fixer Anteil für diese Kosten zugeordnet wird.
Bitte was?????
Also Hauswartkosten somit nach Einheiten und nicht nach Wertquoten verteilen?
Lagerräume irgendwie anders gewichten, also nur als ¼ der Wohnungen?
Und wie viel geht denn zur Tiefgarage? Gut da gibt es Erfahrungen für pauschale Umbuchungen, dafür bräuchte es diesen Abschnitt nicht, denn dieser verwirrt eher als er hilft….
Und mit diesem Wischi-Waschi-Abschnitt haben wir wieder alle Türen offen, um anlässlich einer Versammlung ewig lange über die Auslegung dieses Passuses zu diskutieren oder sogar zu streiten…. Denn eine grosse Wohnung wird tendenziell schon mehr Schmutz in ein Treppenhaus bringen als eine kleine, da die grosse einfach von mehr Personen bewohnt werden dürfte. Das wäre mit der Verteilung nach Wertquote abgedeckt, nach Einheiten natürlich nicht mehr.
Warum nur, warum macht man sowas?
Bei mir gilt ja immer «im Zweifel für den Angeklagten» und somit hat er oder sie das einfach nicht besser gewusst oder das irgendwo her kopiert. Umso wichtiger, dass bereits bei der Ausarbeitung des Reglements fundiertes Knowhow eingesetzt wird.