Stell dir vor, du kaufst einen Neubau mit einer wunderschönen Gartenanlage. Du willst wässern, aber: Es gibt keinen Aussenwasseranschluss. Du schaust in den Baubeschrieb – tatsächlich, der Anschluss fehlt dort. Also Pech gehabt?
Falsch; und hier kommt das so eminent wichtige Fachwissen ins Spiel. Es gibt übergeordnete Nutzungsanforderungen und die sogenannten „Regeln der Baukunst“. Wenn ein Wohnobjekt mit Gartenanlage verkauft wird, muss deren Unterhalt möglich sein. Fehlt ein Aussenwasseranschluss, ist dies nicht gewährleistet und stellt somit ein Mangel dar.
Egal ob er im Baubeschrieb steht oder nicht. Wer das nicht weiss, zahlt die Nachrüstung später aus der eigenen Tasche.
Ein weiteres Beispiel, das oft übersehen wird: Kleine Dachflächen auf Dachgauben. Oft sind diese kleinen Flächen technisch so gebaut, dass sie für den Unterhalt gar nicht zugänglich sind. Und dennoch müssen solche Flächen für den werterhalt und zur Vermeidung von Schäden unterhalten werden – und müssen erreichbar und begehbar sein. Sind sie es nicht, liegt möglicherweise ein gravierender Mangel vor.
Warum ist das so gefährlich? Ganz einfach: Wenn bei einer Wartung jemand abstürzt, stellt sich die Frage, wer diesen Gebäudeteil so abgenommen hat. Oft lässt sich das zudem baulich kaum noch korrigieren, ohne jedes Jahr einen teuren Pneu-Kran zu bestellen. Hier braucht es kreative Lösungen und ein hohes Mass an Fachverstand, um aus der Haftungsfalle rauszukommen und auch eine vernünftige, nachhaltige Lösung zu finden.
Verlasst euch also nicht blind auf den Baubeschrieb. Mängelbeurteilung erfordert tiefes Fachwissen über Normen und Gesetze, die über dem Vertrag stehen. Wer hier spart, trägt womöglich später das Risiko für Unterhalt und Sicherheit.
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