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Die Übernahme einer brandneuen Stockwerkeigentümergemeinschaft direkt nach der Fertigstellung ist anders. Teilweise komplett anders, als was uns sonst im Alltag begegnet. Rechtliche Fallstricke, Reglements-Wirrwarr und knallharte Baumängel – die Anforderungen an eine Erstverwaltung sind gigantisch.
Mit Blick auf all die in den letzten Folgen ausgeführten, riesigen Herausforderungen gibt es für mich eigentlich nur eine logische Konsequenz: Wir brauchen spezialisierte Abteilungen oder sogar Verwaltungen, die sich ausschliesslich um die ersten drei bis fünf Jahre eines Neubaus kümmern!
Der Alltag in einer frisch geborenen Gemeinschaft ist nämlich kein normaler Betrieb. Nicht jeder Bewirtschafter ist gleich gut darin, das hochkomplexe Mängelmanagement zu leiten oder das Reglement kritisch auf Herz und Nieren zu prüfen. In den ersten Jahren gehört ein höheres Honorar eigentlich zum Standard, um diesen massiven zeitlichen Mehraufwand überhaupt sauber abzudecken. Erst wenn die kritischen fünf Jahre durch sind, die Mängelanliegen abschliessend gelöst und die Gemeinschaft eingespielt ist, sollte das Mandat in den normalen Alltagsbetrieb übergeben werden.
Deshalb mein Rat an alle Kollegen: Habt den Mut, Neubau-Mandate auch mal abzulehnen, wenn das Bauchgefühl nicht stimmt oder das Gebäude schlampig gebaut wurde. Fokussiert euch nicht auf das vermeintlich schnelle Geld. Ganz ehrlich: trotz all dem Fachwissen, welches ich zusätzlich im Rahmen meines Fachreferates zum 15. Tag des Stockwerkeigentums in Luzern erlangen und aufbauen konnte, ich glaube ich weiss noch immer viel zu wenig um diese Aufgabe wirklich übernehmen zu können.
Und ja, machen wir uns nichts vor: Du kannst als Eigentümer oder Verwaltung noch so proaktiv sein, alles recherchieren, externe Fachexperten beiziehen und Verträge prüfen. Am Ende des Tages ist der Bau eines modernen Mehrfamilienhauses ein derart komplexes Monster-Unterfangen, dass es für nachhaltige Freude im Eigenheim vor allem einen Hauptfaktor braucht: Eine verdammt grosse Portion Glück.
Diese Folge schliesst nun die 20-teilige Serie zum Thema „Neubau im Stockwerkeigentum“ ab. Alle Folgen findet ihr in der entsprechenden Playlist auf YouTube, auf meinem Kanal „stockwerkexperte“ oder auch auf Instagram und Spotify.
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Daniel Kienast.
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