Achtung: Bei einer Totalrevision des Reglements darf der zeitliche und finanzielle Aufwand nicht unter-schätzt werden, da diese Tätigkeit nicht in die üblichen Aufgaben der Verwaltung fällt. Bei Bedarf ist sogar eine juristische Fachperson beizuziehen, um die angestrebten Lösungen auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Dabei muss oft bedacht werden, dass sich der Prozess über mehr als ein Jahr hinziehen kann. Es macht oft Sinn, dass beispielsweise die Totalrevision zunächst in groben Zügen in einer Versammlung besprochen wird, damit der Verwaltung und einer allfälligen Arbeitsgruppe ein klarer Auftrag mit auf den Weg gegeben werden kann. Dann muss die Redaktionsarbeit im kleineren Rahmen – allenfalls mit Fremdunterstützung – geleistet werden. Liegt ein Ergebnis vor, ist es vorteilhaft, dieses in einer ersten ausserordentlichen Stockwerkeigentümerversammlung zu besprechen und Fragen zu beantworten, ohne das neue Reglement bereits verabschieden zu wollen. Nach dieser Diskussion kann allenfalls die Redaktionsarbeit verfeinert und präzisiert werden und das Reglement in einer zweiten Versammlung (allenfalls die ordentliche Versammlung, wobei sich hier in der Praxis oft zeigt, dass dies nicht ideal ist) verabschiedet werden. So stellt man sicher, dass möglichst viele Inputs der Stockwerkeigentümer besprochen wurden und ein mehrheitsfähiges Ergebnis vor-liegt.