-
AutorBeiträge
-
Bei der Start- oder auch Initialversammlung treffen sich Verwaltung und alle neuen Eigentümerinnen und Eigentümer das erste Mal aufeinander. Anlässlich dieses ersten Treffens werden die Weichen für das zukünftige Zusammenleben und die Bewirtschaftung der Liegenschaft gestellt. Ziel ist es, rund um den Abschluss des Neubaus alles zu erklären, zu regeln und zu entscheiden, damit der Start in der neuen Wohnung mit gutem Gefühl verlaufen kann. Die Versammlung sollte, wenn möglich, vor den Eigentumsübertragungen respektive vor Abnahme irgendwelcher Gebäudeteile stattfinden.
Neben weiteren sind folgende Traktandenpunkte speziell zu erwähnen
• Es empfiehlt sich, eine Orientierung zum Stockwerk-/Miteigentum einzubauen und die gesetzlichen Bestimmungen zu erläutern. Viele der Anwesenden erwerben zum ersten Mal Eigentum und entsprechend wichtig sind die Ausführungen. Gebt den Eigentümern die Aufgabe auf den Weg, das eigene Reglement mal zu lesen.
• Im Zusammenhang mit den Versicherungen, der Wartung usw. gilt es insbesondere folgende Punkte zu klären: Versicherungs-Deckungen, Service-Verträge für Lift, Rauchwarnanlage, CO₂-Rauchmelder, Garagentor, Lüftung, Heizung, Erstellung verbrauchsabhängige Abrechnung für Heiz-, Warm- und Kaltwasser, Flachdach-Service, Fenster-Wartung, Fugen-Kontrollen, Pumpen usw. Je komplexer die Infrastruktur der Liegenschaft, desto länger wird die Liste.
Hier liegt es an der jeweiligen Verwaltung, wie viel Zeit investiert werden soll und welche Punkte überhaupt der Versammlung vorgelegt werden.
• Wichtig ist auch die Wahl der Hauswartung. Allerdings ist es teilweise fast nicht möglich, damit bis zur Startversammlung zu warten.
• Hinsichtlich der Bauabnahmen ist zunächst zu präzisieren, dass diese Tätigkeit nicht automatisch in die Kompetenz der Verwaltung fällt. Wenn sie entsprechend beauftragt wird, sollte sie zunächst eine Bestätigung einholen, dass sie sich von Baufachexperten bei den Bauabnahmen begleiten lassen kann. Dies kann natürlich auch bereits im abgeschlossenen Bewirtschaftungsvertrag integriert sein.
• Umgang mit Baumängeln und Erläuterung der Prozesse und Klärung der Verantwortlichkeiten.
Insgesamt geht es an einer Startversammlung vermeintlich um viele Kleinigkeiten. Dennoch kommt dieser Versammlung eine sehr hohe Bedeutung zu. Dies auch, weil es in der Regel rund ein Jahr dauert, bis sich die Gemeinschaft anlässlich der 1. ordentlichen Jahresversammlung wieder trifft. Deshalb meine Empfehlung an Verwaltungen, dass ihr dieser Startversammlung eine sehr hohe Priorität einräumt und euch bestmöglich darauf vorzubereiten. Angesichts der Komplexität der zu treffenden Entscheidungen und deren langfristigen Auswirkungen ist eine sorgfältige Vorbereitung zentral. Das bedeutet natürlich, dass man im Vorfeld des eigentlichen Starts des Bewirtschaftungsmandats schon sehr viel Zeit investieren muss. -
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.