Das Reglement ist das tägliche Arbeitsinstrument der Verwaltung und sollte auch den Stockwerkeigentümer bekannt sein. Es leitet die Verwaltung, die Stockwerkeigentümerversammlungen und die Ausübung von Benutzungs- und Verwaltungsrechten im Stockwerkeigentum. Es ist also wichtig, dass es sich um ein mög-lichst korrektes und vollständiges Führungsinstrument handelt, welches eine gewisse Stabilität hat. Bei älte-ren Reglementen (beispielsweise vor 1990) sind sehr viele Erkenntnisse der Verwaltung von Stockwerkei-gentum noch nicht eingeflossen (Revision der Konten, separater Erneuerungsfonds, ausschliessliche Benut-zungsrechte mit entsprechender Anwendung der vorhandenen Gesetzesgrundlage für deren Abänderung, Organisation der Gemeinschaft mit Untergemeinschaften usw.). Solche unvollständige Führungsinstrumente sind sehr oft problematisch und führen zu Anwendungsschwierigkeiten.
Aber selbst neuere Reglemente können unvollständig sein, da sich in den letzten Jahren sehr viel weiterent-wickelt hat (Airbnb-Verbot, Videokonferenz selbst nach der Bewältigung von covid-19, insbesondere in Frem-denverkehrsorten, neuere Rechtsprechung des Bundesgerichts mit seinen Wirkungen auf das Reglement usw.). Obwohl es zu vermeiden ist, dass das Reglement alle 6 Monate angepasst wird, sollten die Stockwer-keigentümer mit der Verwaltung das Reglement periodisch (so alle 10 Jahre) auf dessen Aktualität und Voll-ständigkeit überprüfen und, bei Bedarf entweder eine Totalrevision ins Auge fassen oder dann zumindest fehlende Bestimmungen in einer Teilrevision ergänzen.
Mein Tipp dazu: Nimm als Stockwerkeigentümer doch dein Reglement mal wieder zur Hand und schau mal, wie alt dieses ist und was da zwar drin steht, im Alltag aber ganz anders gelebt wird. Das gilt es dann aufzu-nehmen.