In der Regel werden Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Stockwerkeigentümer gefällt. In diesem Falle zählen Enthaltungen gleich wie Nein-Stimmen. Damit ein Beschluss angenommen wird, braucht es die Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Stimmen, welche dem Antrag zustimmen. Es ist als Verwaltung wichtig darauf zu achten, ob das Reglement hinsichtlich dieses einfachen Mehrheitsbeschlusses nicht eine Änderung vorsieht. In einigen Reglementen steht, dass die Gemein-schaft Beschlüsse mit der Mehrheit der stimmenden Eigentümer fällt. In diesem Falle haben Stimm-Enthaltungen keinen Einfluss. Sofern mehr Ja- als Nein-Stimmen vorliegen, ist der Beschluss angenommen.